Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Rechnung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriflichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur bindend, soweit deren Gültigkeit von uns ausdrücklich anerkannt wurde. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Die Preise verstehen sich ab Betrieb Lichtenfels zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer.

3. Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise unseres Unternehmens.

4. Zahlungen sind zu leisten:
Inland: innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto, bei Vorauskasse 3 % Skonto.
Ausland: bei Vorauskasse 3 % Skonto, bzw. nach Vereinbarung.

Abweichend hiervon behalten wir uns vor, Lieferung nur gegen Nachnahme auszuführen oder Vorauskasse zu verlangen, wenn hierfür begründeter Anlaß vorliegt. Ein solcher Anlass besteht, wenn der Käufer die Zahlungsfrist bei einer vorausgegangenen Lieferung um mehr als 14 Tage überschritten hatte.

5. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte für die Zeit des Rückstandes 3 % über dem jeweiligen Bundesbank- diskontsatz, mindestens aber 6 % Zinsen, im Jahre berechnet. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen irgendwelcher vom Lieferer nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

6. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere auch bis zu Erfüllung einer etwaigen Saldoforderung, unser Eigentum, auch wenn die Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Verpfändungen und Sicherungsübereignung der Waren sind während der Dauer des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes untersagt. Von Pfändungen Dritter und sonstigen unsere Interessen berührenden Ereignissen ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

7. Der Käufer darf die Vorbehaltssachen nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er mit den uns gegenüber bestehenden Zahlungs- verpflichtungen nicht im Rückstand ist, veräußern. Im Falle der Veräußerung tritt der Käufer schon jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen seine Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Solange der Verkäufer mit seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht im Rückstand ist, bleibt er zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf Verlangen ist uns über die abgetretenen Forderungen Rechnung zu legen. Wir haben das Recht, den Abnehmer des Bestellers jederzeit von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

9. Die von uns angegebenen Lieferfristen bezeichnen den Zeitpunkt zu dem die Lieferung unser Werk verläßt. Vorherige Lieferungen, auch Teillieferungen, sind zulässig.

10. Die Lieferfristen verstehen sich unter der Voraussetzung ungestörten Betriebsablaufes, recht- zeitiger und ausreichender Werkstoffversorgung und sonstiger Zulieferungen, sowie Vorhandensein genügender Arbeitskräfte. Bei Eintreten eines der genannten Hindernisse oder anderer, von uns nicht verschuldeter Umstände, gilt die vereinbarte Lieferfrist als angemessen verlängert.

11. Wird die Lieferfrist aus anderen Gründen, als in Ziffer 10 erwähnt, von uns schuldhaft um mehr als einen Monat überschritten, so ist der Käufer berechtigt, eine Nachfrist von einem weiteren Monat zu setzen. Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht gelieferten Ware berechtigt. Alle sonstigen Ansprüche wegen Lieferverzögerungen, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

12. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Hauses Meusel. Für Versandverzögerungen die durch Post, Paketdienste usw. entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

13. Wenn im Einzelfall oder für einzelne Produkte nicht anders vereinbart, so haften wir für alle Mängel, die innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang nachweisbar infolge Fabrikations- oder Materialfehler auftreten, in der Weise, daß die in unserem Werk festgestellten Mängel kostenlos durch Ausbesserung oder Ersatzleistung beseitigt werden. Alle übrigen Gewähr- leistungsansprüche, insbesondere Forderungen auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung, sind ausgeschlossen.

14. Voraussetzung des Gewährleistungsanspruchs ist, daß die Handhabung der gelieferten Produkte nach den Vorschriften unserer Gebrauchsanweisung vorgenommen wurde, keine eigenmächtigen Eingriffe, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers erfolgt sind, der Käufer sich mit der Erfüllung seiner ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen - insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen - nicht im Rückstand befindet und uns die Mängel unver- züglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden.

15. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Änderungen, sowie zur Lieferung von Ersatz- geräten und Ersatzteilen, hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewährleisten. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Die Bestimmungen über Lieferung, Gewährleistung und Haftung gelten entsprechend für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteile, nur findet eine Verzugsentschädigung nicht statt, und eine Haftung besteht nur bis zum Ende der Haftfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.

16. Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen oder des Vertrages im übrigen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.Anstelle der ungültigen Bestimmungen tritt dann diejenige Regelung, die dem gewünschten Vertragszweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

17. Unsere Beratung ist unverbindlich und befreit den Verwender unserer Bekleidung, Geräte, Werkzeuge und Chemiekalien nicht davon, diese auf ihre Eignung für den Einsatzzweck selbst zu prüfen.

18. Entspricht ein von uns gelieferter Artikel nicht Ihren Vorstellungen, so ist die Rückgabe innerhalb von 10 Tagen bei unbenutztem, neuwertigem Zustand möglich. Sie tragen lediglich die Kosten für die Rücksendungen. Ausnahme: Für Sonderanfertigungen, Maßanfertigungen und Konfektionsgrößen, der nicht auf Lager vorhandenen Artikel, können wir kein Rückgabe-Recht einräumen.

19. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Lichtenfels in Oberfranken.

20. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweils neuesten Fassung, soweit sie nicht mit den vorstehenden Regelungen im Widerspruch stehen.